Mitglied werden


Sie sind als Arzt oder Ärztin im Bereich der Städte Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Monheim oder Solingen niedergelassen? Oder betreiben ein MVZ in diesem Bereich? Sie sind zum Notdienst in der Notdienstpraxis Mettmann oder im Fahrdienst des Bereiches verpflichtet, möchten sich aber im Notdienst vertreten lassen?


Dann sind Sie bei uns richtig, beim Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V.
Hier finden Sie die aktuell geltende Satzung und Beitragsordnung, den Aufnahmeantrag und den Wunschzettel, in welchen Diensten Sie sich vertreten lassen wollen.


Als Mitglied erhalten Sie dann Zugang zum internen Mitgliederbereich dieser Homepage.



 



Vier Schritte sind erforderlich:

Laden Sie folgende Formulare herunter und füllen Sie diese vollständig aus.


1.
Aufnahmeantrag samt Anlagen

> downloaden

Für in Mettmann-Stadt niedergelassene Ärzte kann die Aufnahme nur unter Vorbehalt der Satzungsänderung erfolgen, die am 29.1.2026 erfolgen soll. Deren Mitgliedschaftsantrag soll bis zum 29.1.2026 - 12 Uhr - vorliegen. 

2.
Vertretungswünsche Mitglieder
> downloaden
In Mettmann-Stadt niedergelassene Ärzte füllen bitte nur die Spalte Sitzdienst aus. Zum Fahrdienst werden Sie bis 31.3.2026 weiter in Velbert eingeteilt. 

3.
Vollmacht für Beantragung der Notdienst-Vertretungen

> downloaden



Senden Sie alle drei Formulare an den Verein, per Post oder gescannt per Mail.


Nur für Mitglieder, die im Bereich Südkreis Mettmann / Solingen
im ersten Quartal 2026 noch zum Fahrdienst eingeteilt sind:

  

4.

Wir brauchen für Fahrdienste einen selbstfärbenden Stempel zum Verbleib im Fahrdienst-Stützpunkt Langenfeld. Bewährt haben sich Trodat Printy 4913. Bitte nicht größer und nie mehr als 5-6 Zeilen! Was auf den Stempel muss:



  1. Betriebsstätten-Nummer der KV
  2. Titel, Vorname, Name (ggf. weitere Namen)
  3. Facharztbezeichnung(en)
  4. Straße, Hausnummer
  5. PLZ, Ort
  6. Telefon-Nummer (bei Platzmangel hinter Straße oder Ort)

(Bei BAG oder MVZ Facharztbezeichnungen sinnwahrend kürzen oder zusammenfassen, maximal insgesamt 6 Zeilen).

Hier eine von vielen Bezugsquellen.



Außer dem Stempel benötigen wir noch einige Kassenrezepte (Stapel von 1 cm Höhe).


Ab dem 1.4.2026 werden niedergelassene Ärzte voraussichtlich nicht mehr zum Fahrdienst eingeteilt, weil die KV den Fahrdienst mit eigenen "Kooperationsärzten" sicherstellen will.

 

Weitere Informationen gibt es unter Downloads