Aktuelles

Mitgliederversammlung am 29.1.2026
(mit Satzungsänderung und Neuwahl des Vorstands)

Wegen der Schließung der NDP Ratingen und Langenfeld zum 30.11.2025 mit Neueröffnung der NDP am EVK Mettmann zum 1.12.2025, sowie der grundlegenden Änderung der Fahrdienstorganisation in ganz Nordrhein zum 1.4.2026 ist es erforderlich, unsere Satzung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Wir beabsichtigen, den in der Stadt Mettmann niedergelassenen Ärzten die Mitgliedschaft zu ermöglichen und für die Solinger Ärzte die Organisation von Vertretern für den Sitzdienst im Klinikum Solingen anzubieten. Hier finden Sie die entsprechende Rundmail an unsere Mitglieder und den Entwurf der neuen Satzung im Download-Bereich.  



Notdienstpraxis Langenfeld seit 1.12.2025 geschlossen, neue Notdienstpraxis am am Evangelischen Krankenhaus in Mettmann-Stadt

Erwartungsgemäß hat sich die KV Nordrhein gegenüber der Ärztekammer durchgesetzt: die Dienstzeiten beginnen mittwochs und freitags bereits um 13 Uhr statt um 16 Uhr. Der Kreisstellenvorstand der Ärztekammer hatte mit 8 Stimmen und zwei Enthaltungen einmütig die Beibehaltung der bisherigen Öffnungszeiten gefordert. 

Die auf den Juni 2025 datierten Folien des ZI sind seit dem 22.11.2025 auch von der Homepage der KVNO herunterladbar: https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/presse/202511_NDP_Mettmann_Status_Quo_und_Szenarien_Erwachsene.pdf?v=1762928916

Ich habe mich eingehend mit den Folien befasst und kann folgendes feststellen:
1. Das ZI geht davon aus, dass die NDP Mettmann 25% der NDP-Kontakte der Kreis-Bevölkerung abarbeiten wird (Folie 17). In der NDP Ratingen waren 26% der NDP-Kontakte bearbeitet worden (Folie 13).
2. Hätte man statt in Mettmann eine NDP in Hilden eröffnet, wären dort über 34% der NDP-Kontakte angefallen, in Langenfeld waren es 29% (Folie 19).
3. Bei diesen Szenarien betont das ZI, dass mögliche Verschiebungen zwischen den Sektoren Notdienstpraxen und Notaufnahmen nicht berücksichtigt wurden (Folie 32). Das ZI geht also davon aus, dass Patienten die nächstgelegene Notdienstpraxis aufsuchen werden (gleichgültig, ob diese nun innerhalb oder außerhalb des Kreises liegt), nicht aber eine Notaufnahme (anderer Sektor).

Der wesentliche Fehlschluss des ZI scheint mir die getrennte Betrachtung der Sektoren NDP und NA zu sein. Tatsächlich ist die Sektorengrenze durchlässig von NDP zu NA. Es ist eben nicht so, dass ein Patient sich entscheidet, eine NDP aufzusuchen und dann zur räumlich nächstgelegenen NDP fährt. Tatsächlich schaut er, wo er Hilfe für sein Problem erwarten kann. Und dabei ist ihm gleichgültig, ob das eine Notaufnahme oder eine NDP ist. Gerade bei in Kreis-Randgebieten liegenden NDP wie Ratingen oder Langenfeld wird er künftig die am besten erreichbare andere Struktur aufsuchen, auch wenn das eben keine NDP, sondern eine Notaufnahme ist. Insofern sind die Sektoren keineswegs undurchlässig. Die projektierte Inanspruchnahme der NDP Mettmann wird deshalb eher niedriger sein, als sie in der NDP Ratingen war.


Im Ergebnis zeigen schon die ZI-Zahlen, dass die Inanspruchnahme der NDP Mettmann geringer ausfallen wird als sie in Ratingen war. Meiner Einschätzung nach wird sie noch niedriger sein als das ZI schätzt. Und Ratingen war von den drei NDP des Kreises schon früher die kleinste (Folie 13): Velbert 35%, Langenfeld 29%, Ratingen 26% der NDP-APK.

Es bleibt dabei: das Vorziehen der Öffnungszeit der NDP Mettmann mittwochs und freitags von 16 auf 13 Uhr ist sachlich nicht begründet, sondern schafft nur Probleme: bei den niedergelassenen Ärzten und bei den MFA, die schon um 13 Uhr in Mettmann sein müssen, und auch bei der Vertretersuche, weil viele um 13 Uhr noch nicht können. Vertreter und MFA müssen für Leerlauf bezahlt werden; die Arbeitszeit der den Dienst selbst ableistenden Ärzte wird vergeudet. Allein durch die Bezahlung von Vertretern für 6 Stunden wöchentlich in 52 Wochen errechnen sich 300 Stunden, was mit 50-100 € vergütet einen Betrag von 15.000 € bis 30.000 € ausmacht.


Notaufnahmen arbeiten lebensrettend, während NDP Befindlichkeits-Störungen und  Bagatellerkrankungen abarbeiten. Und hier muss es („notwendig, ausreichend, zweckmäßig“) möglich sein, den Patienten die Wartezeit bis 16 Uhr zuzumuten, zumal es ja auch noch den Fahrdienst gibt. Wäre das anders, dürfte es die NDP-Öffnung von Kinder-NDP ab 17 Uhr (Solingen) oder Dienstzeiten wie in der NDP Leverkusen (Erwachsene am Wochenende ab 10 Uhr), sowie Mittagspausen am Wochenende nicht geben. Die Öffnungszeiten müssen bedarfsgerecht sein.


Mitglieder-Rundbrief vom 23.10.2025.


 

02.04.2025: PsychKG in Solingen. Wichtige Änderung bei der Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit PsychKG


Nach übereinstimmenden aktuellen Stellungnahmen von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung sind bei Anforderung von Ärzten durch die Ordnungsbehörden wegen Maßnahmen im Rahmen des PsychKG (zwangsweise Unterbringung) sämtliche damit verbundenen Leistungen mit den Ordnungsämtern abzurechnen: Besuch, Unzeitzuschläge, Wegegeld, Untersuchung, gutachtliche Äußerung, Schreibgebühr. 

 

Ihre Notdienst-Vertreter stellen Ihnen diese Leistungen auf dem Vertretungsschein Privatbehandlung in Rechnung. Sie stellen die Leistungen des Vertreters dem Ordnungsamt in Rechnung, das den Einsatz angefordert hat und auf dessen Stadtgebiet der Einsatz erfolgte.

 
Zur Vereinfachung haben wir einen Rechnungsvordruck mit einem angemessenen Pauschalbetrag von 200 € erstellt, den Sie hier herunterladen können. Die Postanschriften der Ordnungsämter finden Sie hier: 

Stadt Erkrath, Ordnungsamt, Bahnstr. 16, 40699 Erkrath 

Stadt Haan, Ordnungsamt, Kaiserstr. 85, 42781 Haan

Stadt Hilden, Ordnungsamt, Postfach 100880, 40708 Hilden

Stadt Langenfeld, Ordnungsamt, Postfach 1565, 40740 Langenfeld

Stadt Monheim, Ordnungsamt, Ordnungsamt, Rathausplatz 2, 40789 Monheim

Stadt Solingen, Stadtdienst Sicherheit u. Ordnung, Gasstr. 22, 42657 Solingen


Wir empfehlen dringend, alle mit den PsychKG zusammenhängenden Leistungen spätestens ab 1.4.2025 nur noch mit den Ordnungsämtern abzurechnen, unter Verwendung des Rechnungsvordrucks. Alle Ordnungsämter sind informiert. Mit den Städten Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim existiert bereits eine Honorarvereinbarung, so dass wir nicht mit Umstellungs-Problemen rechnen; auch die Stadt Solingen zahlt den Betrag von 200 €. Rechnungsstellung an o.g. Adressen. 

Sollte es wider erwarten Probleme mit der Bezahlung der Rechnungen geben, melden Sie sich bitte unverzüglich!


Weitere Infos:
- Mitglieder-Rundmail im Mitgliederbereich,
- Poolarzt-Rundmail im Poolarztbereich,
- neue Honorartabelle ab 1.4.2025 PsychKG/Leichenschau im Downloadbereich.