Aktuelles

02.04.2025: Doch wieder PsychKG in Solingen. Text der Neuerung vom 27.3.25 geändert ! 

27.03.2025: Wichtige Änderung bei der Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit PsychKG

Nach übereinstimmenden aktuellen Stellungnahmen von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung sind bei Anforderung von Ärzten durch die Ordnungsbehörden wegen Maßnahmen im Rahmen des PsychKG (zwangsweise Unterbringung) sämtliche damit verbundenen Leistungen mit den Ordnungsämtern abzurechnen: Besuch, Unzeitzuschläge, Wegegeld, Untersuchung, gutachtliche Äußerung, Schreibgebühr. 

 

Ihre Notdienst-Vertreter stellen Ihnen diese Leistungen auf dem Vertretungsschein Privatbehandlung in Rechnung. Sie stellen die Leistungen des Vertreters dem Ordnungsamt in Rechnung, das den Einsatz angefordert hat und auf dessen Stadtgebiet der Einsatz erfolgte.

 
Zur Vereinfachung haben wir einen Rechnungsvordruck mit einem angemessenen Pauschalbetrag von 200 € erstellt, den Sie hier herunterladen können. Die Postanschriften der Ordnungsämter finden Sie hier: 

Stadt Erkrath, Ordnungsamt, Bahnstr. 16, 40699 Erkrath 

Stadt Haan, Ordnungsamt, Kaiserstr. 85, 42781 Haan

Stadt Hilden, Ordnungsamt, Postfach 100880, 40708 Hilden

Stadt Langenfeld, Ordnungsamt, Postfach 1565, 40740 Langenfeld

Stadt Monheim, Ordnungsamt, Ordnungsamt, Rathausplatz 2, 40789 Monheim

Stadt Solingen, Stadtdienst Gesundheit, Walter-Scheel-Platz 3, 42651 Solingen


Wir empfehlen dringend, alle mit den PsychKG zusammenhängenden Leistungen spätestens ab 1.4.2025 nur noch mit den Ordnungsämtern abzurechnen, unter Verwendung des Rechnungsvordrucks. Alle Ordnungsämter sind informiert. Mit den Städten Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim existiert bereits eine Honorarvereinbarung, so dass wir nicht mit Umstellungs-Problemen rechnen. Auch die Stadt Solingen hat am 1.4.2025 zugesagt, die Rechnungen mit dem Betrag von 200 € zu zahlen, Rechnungsstellung an Stadt Solingen, Stadtdienst Gesundheit, Walter-Scheel-Platz 3, 42651 Solingen. 

Sollte es wider erwarten Probleme mit der Bezahlung der Rechnungen geben, melden Sie sich bitte unverzüglich!


Weitere Infos:
- Mitglieder-Rundmail im Mitgliederbereich,
- Poolarzt-Rundmail im Poolarztbereich,
- neue Honorartabelle ab 1.4.2025 PsychKG/Leichenschau im Downloadbereich.



16.5.2024: Anpassung der Regeln für Poolarzthonorare ab 1.6.2024

Das entsprechende Rundschreiben an die Poolärzte finden Sie im Poolarztbereich und im Mitgliederbereich, die neuen Honorartabellen im Download-Bereich.


18.03.2024: Mitgliederversammlung beschließt Jahresbeitrag für 2024

Die Mitgliederversammlung hat am 14.3.2024 den bisherigen Vorstand unverändert wiedergewählt für die nächste Amtszeit von zwei Jahren. 

Der Jahresbeitrag wurde ab 2024 auf 120 € je angefangenem Versorgungsauftrag (VA) festgelegt. Die Mitglieder müssen Erhöhungen der Zahl der von ihnen gehaltenen VA unverzüglich melden. Unterbleibt die Meldung, wird der Beitrag dafür in doppelter Höhe fällig.


21.12.2023: Honorarerhöhung für die Poolärzte

Verschiedene Gründe waren dafür maßgeblich, dass der Vorstand beschlossen hat, die Honorierung der Poolärzte neu zu ordnen und die Fallhonorare anzuheben. Alle Details entnehmen Sie bitte dem Poolarztrundschreiben vom 21.12.2023 und den neuen Honorartabellen. Sie finden diese im Bereich Downloads.  


27.10.2023: große Aufregung über das "Poolarzt-Urteil" des BSG

Danach gibt es in einigen KVen Panik, weil die dortigen Poolärzte als sozialversicherungspflichtig beurteilt werden. Es gibt gravierende Unterschiede, was dort und was hier als "Poolarzt" bezeichnet wird. Ich gehe daher weiter, dass in unserer Gestaltung die Poolärzte nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sondern dass sie weiter freiberuflich-selbstständig tätig sind.

Hierzu: mein Rundschreiben